Presseberichte vom 17.10.2000

 

 


 

Innenausschuss des NRW-Landtags berät über Anschlag auf Synagoge

Düsseldorf (dpa). Der Brandanschlag auf die Synagoge in Düsseldorf ist am Dienstag Thema im Innenausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags. Vor zwei Wochen hatten bislang unbekannte Täter mehrere Brandsätze gegen das jüdische G"tteshaus in der Landeshauptstadt geworfen. Nach dem Anschlag war Kritik an den Sicherheitsmaßnahmen der Polizei geübt worden. Zu dieser Kritik wird Innenminister Fritz Behrens (SPD) vor den Abgeordneten Stellung nehmen.

Behrens will den Ausschuss außerdem über die Panne bei der Bewachung der Synagoge informieren. Am Tag nach dem Anschlag war das Gebäude trotz des versprochenen Rund-um-die-Uhr-Schutzes eine halbe Stunde lang unbewacht geblieben. Gegen die zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Beamten laufen disziplinarische Vorermittlungen.
Quelle: Düsseldorf Today

Seitenanfang Top


Gesetz verhindert Verbot der Neo-Nazi-Demo

Das Dilemma des Polizei-Chefs

Düsseldorf. Die unterschiedlichsten Gruppen haben in den letzten Tagen den Polizeipräsidenten dazu aufgefordert, die Demo der Neo-Nazis am 28. Oktober zu verbieten - doch Dybowski weiß, er wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht können. Zu eng sind die Maschen des Gesetzes, das die Versammlungsfreiheit schützt - auch wenn Neo-Nazis sie wahrnehmen wollen.

Michael Dybowski am Montag: "Das Dilemma ist, wir müssen als Verwaltungsbehörde eine Rechtsentscheidung treffen und haben keine politische Verlautbarung abzugeben." Wer den Mann, der zur CDU gehört, kennt weiß, dass der Mensch Dybowski am liebsten anders handeln würde als es der Polizeipräsident Dybowski vermutlich tun muss. Aber letzterer ist halt Jurist, außerdem in seinem Amt in besonderem Maße dem Gesetz verpflichtet - und so wird er wohl nicht daran vorbei kommen, 500 oder mehr Neo-Nazis einen Aufmarsch am 28. Oktober zu gestatten. Weiter noch:

Er muss dafür sorgen, dass diese Demo stattfinden kann, ohne dass es zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt.

Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Entscheidung möglichst aktuell zu fällen ist - also möglichst kurz vorher, weil sich sonst die Umstände ändern könnten. Andererseits darf der Polizei-Chef nicht zu lange warten, weil der Anmelder der Demo - der Vorsitzende der NPD im Kreis Neuss - auch das Recht und die Möglichkeit haben muss, gegen ein Verbot Rechtsmittel einzulegen. Der Mann tritt übrigens nicht als NPD-Funktionär auf, sondern hat die Demo als Privatmann angemeldet.

Dybowski bewies gestern eindeutig, wie tief er in der Materie "Versammlungsrecht" steckt: Sämtliche Details der Vorschrift hatte er parat, konnte präzise erklären, was erlaubt ist und was nicht. Und was alles geschehen muss, bevor eine ordnungsgemäß angemeldete "Versammlung" untersagt werden darf. Zusammengefasst ist zu sagen: Die Hürden für ein solches Verbot hängen sehr hoch - in Düsseldorf ist es sehr unwahrscheinlich, dass sie genommen werden können.

Daran, so Dybowski, ändern auch die zahlreichen Appelle nichts, die an ihn gerichtet wurden. Bis Ende der nächsten Woche will er deutlich machen, wie er und seine Fachleute sich entschieden haben. Das wäre gut eine Woche vor der angemeldeten Versammlung. \x13 Gestern abend nahm er an einer Versammlung teil, zu der Stadtsuperintendent Ernst-Jürgen Albrecht geladen hatte: Außer den Kirchen waren alle Fraktionen, die Heimatvereine, die Gewerkschaften und der Oberbürgermeister gebeten worden, einem Bürgerbündnis Rückenwind zu geben, das am 28. Oktober ein Zeichen setzen kann gegen die Neo-Nazis.
Von Hans Onkelbach
Quelle: Düsseldorf Today

Seitenanfang Top

© 2005 - 2010 COMdidact