Alles zum Prozess
- Strafen im Synagogenprozess verschärft (31.10.2001) [mehr]
- Anschlag auf jüdisches Gotteshaus: Gegen die Amtsgericht-Urteile war Berufung eingelegt worden. Jetzt wird neu verhandelt (11.09.2001) [mehr]
- Staatsanwaltschaft will Revision einlegen (06.04.2001) [mehr]
- Angeklagter will sich bei jüdischer Gemeinde entschuldigen (04.04.2001) [mehr]
- Zweiter Angeklagter vor Gericht (04.04.2001) [mehr]
- Rechtsmittel gegen Urteil im Synagogenprozess eingelegt (09.03.2001) [mehr]
- Anschlag auf Synagoge: Bewährungsstrafe (08.03.2001) [mehr]
- Zentralrat übt Kritik an Urteil (08.03.2001) [mehr]
- Bewährung für Synagogen-Brandanschlag (08.03.2001) [mehr]
- Belals Reue stimmte das Gericht milde (08.03.2001) [mehr]
Angeklagte wegen versuchter schwerer Brandstiftung verurteilt.
Die Angeklagten hatten in erster Instanz Strafen wegen Sachbeschädigung erhalten.
Strafen im Synagogenprozess verschärft
Düsseldorf (dto). Die Strafen für den Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge vor einem Jahr sind im Berufungsprozess verschärft worden. Das Landgericht in Düsseldorf verurteilte die zwei Angeklagten zu Haftstrafen von einem Jahr und zehn Monaten sowie zweieinhalb Jahren. Ihnen wurde versuchte schwere Brandstiftung vorgeworfen. In erster Instanz hatte das Amtsgericht die 20 und 21 Jahre alten Männer nur wegen Sachbeschädigung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte deutlich höhere Haftstrafen gefordert. Strafmildernd wirkte nach Aussagen des Richters Werner Arendes jedoch die Tatsache, dass die Angeklagten vor der Tat erschütternde Bilder aus dem Nahen Osten im Fernsehen gesehen hätten, bei denen ein kleiner Junge von israelischen Soldaten erschossen wurde. "Die Angeklagten sind durch diese Bilder aufgewühlt worden", erklärte Arendes.
Der 20-jährige staatenlose Balal T. und der 21-jährige Khalid Z., gebürtiger Marokkaner mit deutschem Pass, hatten in der Nacht zum 3. Oktober vergangenen Jahres drei selbstgebastelte Molotow-Cocktails gegen das jüdische Gotteshaus geworfen. Schnell kam die Polizei den beiden Angeklagten auf die Schliche, da Khalid Z. einige Tage später bei einem Anschlag auf eine Synagoge in Essen auffällig wurde.
Zu Prozessbeginn hatten die Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt und sich für die Tat entschuldigt und erklärt, sie hätten mit dem Anschlag "ein Zeichen setzen wollen". Auslöser sei ein Fernsehbericht über ein bei Unruhen in Israel getötetes palästinensisches Kind gewesen. Seinerzeit entstand nur geringer Schaden, jedoch erregte der Anschlag, der zunächst Rechtsextremisten zugeschrieben wurde, weltweit Aufsehen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) war an den Tatort geeilt und hatte einen "Aufstand der Anständigen" gegen rechtsextreme Gewalt gefordert.
Das Amtsgericht Düsseldorf sprach Balal T. und Khalid Z. am 7. März der gemeinschädlichen Sachbeschädigung für schuldig. Balal T. erhielt im weiteren Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Khalid Z. erhielt zwei Jahre und drei Monate Haft ohne Bewährung.
Das Urteil des Amtsgerichts befand die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft als zu milde und legte Berufung ein. Das Amtsgericht hatte bei dem Düsseldorfer Anschlag nur den Tatbestand der Sachbeschädigung als erfüllt angesehen, da die Synagoge nicht in Brand geraten war. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung gefordert.
Von Birgit Kranzusch
Quelle: Düsseldorf Today
Anschlag auf jüdisches Gotteshaus:
Gegen die Amtsgericht-Urteile war Berufung eingelegt worden. Jetzt wird neu verhandelt.
Synagoge: Verteidiger wollen Urteil-Milderung
Düsseldorf (dto). Seit Dienstag wird der Anschlag auf die jüdische Synagoge im Oktober letzen Jahres neu verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung gegen das milde Urteil für die beiden Angeklagten eingelegt. Vor der Siebten Strafkammer des Landgerichts will die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Brandstiftung erreichen. Das würde auch ein höheres Strafmaß möglich machen. Auch die Jüdische Gemeinde hatte die Bewährungsstrafe als "sehr milde" kritisiert. Die Verteidiger des 21 Jahre alten Khalid Z., einem gebürtigen Marokkaner mit deutschem Pass, möchten allerdings das erste Urteil vom April dieses Jahres abgemildert sehen.
Zu Beginn des auf vier Tage terminierten Berufungsverfahrens entschuldigte sich Khalid Z. bei der jüdischen Gemeinde für seine Beteiligung an dem Anschlag in der Nacht auf den 3. Oktober vergangenen Jahres. Zugleich beteuerte der 21-Jährige, er und sein Komplize, der staatenlose Belal T., hätten nicht geplant, die Synagoge in Brand zu setzen. Der 20 Jahre alte Belal T. war vom Amtsgericht Düsseldorf im März wegen seiner Tatbeteiligung wegen Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Verteidiger des 21 Jahre alten Khalid Z. möchten das erste Urteil vom April dieses Jahres abgemildert sehen. Ihr Mandant war zu 27 Monaten Haft verurteilt worden.
Khalid Z. erklärte erneut, er und sein Komplize hätten mit der Tat "ein Zeichen setzen" wollen gegen die Gewalt der Israelis gegenüber Palästinensern. Sein Freund, dessen Vater ausgebildeter PLO-Kämpfer ist und der mit seiner Familie seit 1987 als geduldeter Flüchtling in Deutschland lebt, habe gewusst, wie man Molotowcocktails baue. Eingehend untersuchte das Gericht am Dienstag die Absichten der Angeklagten und zeigte zahlreiche Widersprüche auf: Es flogen drei Brandsätze, wo doch ein Brandsatz oder gar nur ein Stein für das angeblich beabsichtigte "Zeichen" gereicht hätte, hielt der Vorsitzende Richter den Männern vor.
Der 20-jährige Sohn eines palästinensischen PLO-Kämpfers hatte vor den Brandsätzen einen Stein auf die gläserne Eingangstür geschleudert, obwohl sie es angeblich nur darauf abgesehen hatten, eine Wand zu treffen. Trotzdem trafen sie die Glastür danach auch mit einem Brandsatz, obwohl die Außenwand an anderer Stelle kaum zu verfehlen gewesen wäre. Angeblich wussten die Männer, dass die Tür aus Sicherheitsglas bestand, ohne sie vorher in Augenschein genommen zu haben. Sie gaben an, 15 Minuten vor der Synagoge verbracht zu haben, was sie in dieser Zeit besprachen, blieb aber unklar.
In einer früheren Vernehmung hatte der 21-Jährige, der mehrere Berufsausbildungen abbrach, zudem ausgesagt, eine Brandstiftung in Kauf genommen zu haben. "Ich stand dabei unter Druck", sagte er diesmal. Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage bis zum 27. September vorgesehen.
Der 21-jährige Mittäter war fünf Tage nach dem Düsseldorfer Anschlag auch an Ausschreitungen an der alten Essener Synagoge beteiligt und hatte dort mit einer Schreckschusswaffe gefeuert.
Beide jungen Männer hatten die Hauptschule nicht geschafft und nach der Sonderschule keine Berufsausbildung abgeschlossen. Als Tatmotiv nannten sie Wut gegen die Gewalt der Israelis im Nahen Osten. Kurz vor der Tat hätten sie im Fernsehen gesehen, wie ein Palästinenserjunge in den Armen seines Vaters von israelischen Soldaten erschossen worden sei.
Hinter dem Düsseldorfer Anschlag waren zunächst rechtsextreme Täter vermutet worden. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) war an den Tatort geeilt und hatte einen "Aufstand der Anständigen" gegen rechtsextreme Gewalt gefordert. Die islamischen Gemeinden in Deutschland hatten sich von dem Anschlag scharf distanziert.
Quelle: Düsseldorf Today
Staatsanwaltschaft will Revision einlegen
Prozess um Synagogenanschlag geht in die zweite Instanz
Düsseldorf (dpa). Auch das zweite Urteil wegen des Brandanschlags auf die Düsseldorfer Synagoge muss in zweiter Instanz überprüft werden. Nachdem die Verteidiger des am Mittwoch zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilten Täters bereits Berufung angekündigt hatten, will die Staatsanwaltschaft nun Revision einlegen. Das teilte Behördensprecher Johannes Mocken am Freitag mit.
Im März war bereits ein 19-Jähriger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Beide hatten gestanden, vor einem halben Jahr einen Stein und drei Molotow-Cocktails auf das jüdische Gotteshaus geworfen zu haben. Es entstand damals nur geringer Sachschaden. Das Düsseldorfer Amtsgericht hatte das Duo wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung verurteilt.
Beide Täter, aus Marokko und Jordanien stammend, gaben an, sie hätten mit der Tat "ein Zeichen gegen die Gewalt im Nahen Osten setzen" wollen. Die Polizei war ihnen auf die Spur gekommen, als sie bei einer Telefonüberwachung mithörte, wie sich der 19-Jährige ein Alibi beschaffen wollte. Die islamischen Gemeinden in Deutschland hatten den Anschlag scharf kritisiert.
Quelle: Düsseldorf Today
Angeklagter will sich bei jüdischer Gemeinde entschuldigen
Synagogen-Anschlag: 27 Monate Haft für Angeklagten
Düsseldorf (dpa). Im Prozess um den Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge vor sechs Monaten hat das Amtsgericht Düsseldorf den Angeklagten Khalid Z. zu 27 Monaten. Richter Manfred Schnauer (Foto) befand den 20-Jährigen der gemeinschädlichen Sachbeschädigung, des schweren Landfriedensbruchs und des Verstoßes gegen das Waffengesetz für schuldig. Khalid Z. räumte vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein, gemeinsam mit einem Mittäter Steine und Molotow-Cocktails auf das jüdische Gotteshaus geworfen zu haben. "Wir wollten ein Zeichen gegen die Gewalt im Nahen Osten setzen", versuchte er die Tat zu erklären. Der Anschlag hatte international Aufsehen erregt.
Der aus Marokko stammende Khalid Z., der einen deutschen Pass besitzt, hat auch zugegeben, wenige Tage danach bei einer gewalttätigen Demonstration an der Alten Synagoge in Essen einen Pflasterstein geworfen und mit einer Gaspistole zwei Mal in die Luft geschossen zu haben. Die frühere Synagoge ist jetzt ein Museum. Der Angeklagte kündigte an, sich bei der jüdischen Gemeinde in Düsseldorf persönlich zu entschuldigen.
Der Mittäter des Düsseldorfer Synagogenanschlags, der 19-jährige Staatenlose Belal T. aus Jordanien, war bereits vor einem Monat wegen Sachbeschädigung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Die Polizei war dem Duo auf die Spur gekommen, als sie bei einer Telefonüberwachung mithörte, wie sich der 19-Jährige ein Alibi beschaffen wollte. Die islamischen Gemeinden in Deutschland hatten sich von dem Anschlag scharf distanziert.
Zu Prozessbeginn legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich für die Tat. Er gab zu, in der Nacht zum 3. Oktober 2000 zusammen mit dem anderen drei Brandsätze gegen die Düsseldorfer Synagoge geworfen zu haben, um "ein Zeichen zu setzen". Auslöser sei ein Fernsehbericht über ein bei Unruhen in Israel getötetes palästinensisches Kind gewesen. Seinerzeit entstand nur geringer Schaden, jedoch erregte der Anschlag, der zunächst Rechtsextremisten zugeschrieben wurde, weltweit Aufsehen.
Quelle: Düsseldorf Today
Zweiter Angeklagter vor Gericht
Düsseldorf (rp). Ein halbes Jahr nach dem Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge muss sich am Mittwoch ein zweiter Angeklagter vor Gericht verantworten. Er soll nicht nur Brandsätze auf das jüdische Gotteshaus geschleudert, sondern auch an Ausschreitungen vor der Alten Synagoge in Essen beteiligt gewesen sein. Dabei soll der 20-jährige gebürtige Marokkaner mit deutschem Pass auch mit einer Schreckschusswaffe gefeuert haben.
Vor einem Monat war ein 19-jähriger Araber für die Tat in Düsseldorf, die international Aufsehen erregt hatte, vom Amtsgericht wegen Sachbeschädigung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Die Polizei war dem Duo auf die Spur gekommen, als sie bei einer Telefonüberwachung mithörte, wie sich der 19-Jährige ein Alibi beschaffen wollte. Die islamischen Gemeinden in Deutschland hatten sich von dem Anschlag scharf distanziert.
Bei dem Anschlag entstand nur geringer Sachschaden. Dennoch sorgte die Tat weltweit für Aufsehen, weil sie zunächst rechtsextremistischen Gewalttätern zugeschrieben und als Symbol für das Wiederaufleben rechter Gewalt und antisemitischer Tendenzen in Deutschland interpretiert worden war.
Quelle: Düsseldorf Today
Rechtsmittel gegen Urteil im Synagogenprozess eingelegt
Staatsanwalt hält Strafe für zu gering
Düsseldorf (dto). Die Staatsanwaltschaft hat zwei Tage nach dem Urteil im ersten Prozess um den Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge Rechtsmittel gegen den Richterspruch eingelegt. Staatsanwalt Johannes Mocken sagte am Freitag, seine Behörde habe drei Gründe für die geplante Revision oder Berufung gegen das Urteil.
Das Amtsgericht habe die Tat als Vergehen und nicht als Verbrechen gewertet, zum anderen halte die Staatsanwaltschaft die 18 Monate Jugendstrafe auf Bewährung für zu gering.
Zudem habe das Gericht die Tat, die weltweit Empörung und Entsetzen ausgelöst hatte, nicht wie angeklagt als versuchte schwere Brandstiftung, sondern als gemeinschädliche Sachbeschädigung gewertet. Die Anklagebehörde will nach den Worten Mockens die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Dann habe man einen Monat Zeit, um in Revision zu gehen. Falls diese Zeitspanne verstrichen sei, könne nur noch Berufung gegen den Richterspruch eingelegt werden.
Das Amtsgericht hatte am Mittwoch dieser Woche einen 19-jährigen staatenlosen Jordanier wegen der Tat in der Nacht zum 3. Oktober letzten Jahres verurteilt. Der junge Mann, der nach eigener Einlassung "ein Zeichen" gegen die israelische Politik in den besetzten Gebieten setzten wollte, hatte mit einem 20 Jahre alten Komplizen einen Stein und drei Brandsätze gegen das jüdische Gotteshaus geworfen. Dabei entstand nur geringer Sachschaden. Der Komplize muss sich am 4. April vor Gericht verantworten.
Quelle: Düsseldorf Today
Anschlag auf Synagoge: Bewährungsstrafe
Für den Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge ist ein 19-jähriger gebürtiger Araber zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Amtsgericht stufte die Tat als Sachbeschädigung ein. "Eine Bewährungsstrafe für diese schändliche Tat ist ein falsches Signal", sagte Paul Spiegel, Präsident des Zentralrats in Düsseldorf. Mit der Einstufung als Sachbeschädigung verkenne das Gericht die Signalwirkung, die von dieser Entscheidung ausgehe.
Quelle: Düsseldorf Today
Zentralrat übt Kritik an Urteil
Düsseldorf (dpa). Für den Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge ist ein 19-jähriger gebürtiger Araber zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Düsseldorfer Amtsgericht stufte die Tat als Sachbeschädigung ein. Der Zentralrat der Juden wertete das Urteil als Skandal. "Eine Bewährungsstrafe für diese schändliche Tat ist ein falsches Signal", sagte Paul Spiegel, Präsident des Zentralrats, am Mittwoch in Düsseldorf. Mit der Einstufung als Sachbeschädigung verkenne das Gericht die Signalwirkung, die von dieser Entscheidung ausgehe.
Der Angeklagte hatte die Tat, die zunächst Neonazis zugerechnet worden war, vor Gericht eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und zehn Monate ohne Bewährung wegen versuchter Brandstiftung gefordert. Der Bundesrepublik sei durch den Anschlag vor gut fünf Monaten "schwerer Schaden im Ausland" entstanden.
Das Gericht sah jedoch nur den Tatbestand der Sachbeschädigung als erfüllt an, da der Anschlag so dilettantisch ausgeführt worden sei, dass die Synagoge nicht habe in Brand geraten können. Auch die Tatsache, dass der 19-Jährige vor dem Werfen der Brandsätze noch einen Stein auf die gläserne Eingangstür geschleudert habe, sei kein ausreichender Hinweis auf den Vorsatz, das Gotteshaus "abzufackeln". "Ich schwöre bei Gott, wir wollten dieses Haus nicht in Brand setzen", beteuerte der Angeklagte. Er habe vielmehr aus Wut gegen Gewalt der Israelis im Nahen Osten ein Zeichen setzen wollen. Auslöser sei die Erschießung eines palästinensischen Kindes durch israelische Soldaten gewesen. Bei dem Anschlag auf die Synagoge war nur geringer Sachschaden entstanden.
Auch der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Düsseldorfs, Esra Cohn, nannte das Urteil "sehr, sehr milde". "Ich glaube, dass in dem Prozess etwas falsch gelaufen ist."Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) war nach dem Anschlag an den Tatort gereist und hatte einen "Aufstand der Anständigen" gegen rechtsextreme Gewalt gefordert. In der Wohnung des in Jordanien geborenen Staatenlosen war rechtsextremes Material entdeckt worden. Der seit 15 Jahren in Deutschland lebende Ausländer gab an, damit nichts zu tun zu haben.
Das Verfahren gegen einen mutmaßlichen Mittäter war abgetrennt worden. Er soll fünf Tage später an Ausschreitungen an der alten Essener Synagoge beteiligt gewesen sein und dort mit einer Schreckschusswaffe gefeuert haben. Dort war auch der nun Verurteilte gesichtet worden. Gewalttaten waren ihm in dem Fall allerdings nicht nachzuweisen.
Die Polizei war dem Duo auf die Spur gekommen, als sie bei einer Telefonüberwachung mithörten, wie sich der 19-Jährige ein Alibi beschaffen wollte. Die islamischen Gemeinden in Deutschland hatten sich von dem Anschlag scharf distanziert.
Quelle: Düsseldorf Today
Bewährung für Synagogen-Brandanschlag
Von Marion Kobbe
Düsseldorf. Zu einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung verurteilte gestern ein Jugendschöffen-Gericht unter dem Vorsitz von Michael Schönauer den 19-jährigen staatenlosen Jordanier Belal T. Er hatte gemeinsam mit seinem Freund Khalid Z. in der Nacht zum 3. Oktober vergangenen Jahres einen Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge verübt.
Doch erging das Urteil nicht wegen schwerer Brandstiftung, sondern lediglich wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Das Verfahren gegen Kahlid Z. (20) wurde abgetrennt, weil er sich fünf Tage nach dem Düsseldorfer Anschlag noch an Krawallen vor der Alten Synagoge in Essen beteiligt hatte. Beides wird im April verhandelt."Ich wollte nicht, dass ich jemandem weh damit tue", beteuert Belal T., der sich inzwischen bei der jüdischen Gemeinde entschuldigt hat, vor Gericht. "Aber wir wussten, dass da niemand mehr drin sein konnte."
Es war 23.45 Uhr, als die beiden jungen Männer die drei aus Bier- und Mineralwasserflaschen selbstgebastelten Molotow-Cocktails auf das jüdische Gotteshaus warfen. Zuvor hatten sie einen Stein (3,5 Kilogramm schwer), den sie von einer gegenüberliegenden Baustelle genommen hatten, geschleudert - er beschädigte lediglich den Portal-Rahmen. Hoher Sachschaden war damals nicht entstanden - eine Passantin hatte beherzt das Feuer ausgetreten."Politische Gedanken", sagt der 19-jährige, habe er sich bei dem Anschlag nicht gemacht. "Ich wollte auch gar nicht, dass etwas angezündet wurde." Er habe lediglich Wut empfunden, als er im Fernsehen gesehen habe, wie "vor meinen Augen" ein kleiner Junge in den von Israelis besetzten Gebieten erschossen worden sei.
Das Fernsehen scheint überhaupt eine große Rolle bei der zwölfköpfigen Familie Belals, die in vier Zimmern haust, zu spielen. "Es läuft rund um die Uhr", so Ulrike Fröhlich, Verteidigerin des 19-jährigen. "Man empfängt über Satellit arabische Programme." Belals Vater war, bevor die Großfamilie nach Deutschland kam, PLO-Soldat gewesen.
Der 19-jährige war nicht nur bei der Polizei, sondern ist auch vor Gericht voll geständig - und bekundet Reue.
Mit seinem Urteil bleibt das Gericht deutlich unter der Forderung von Staatsanwältin Gabriele Hinzen, die zuvor auf 22 Monate ohne Bewährung plädiert hat. Doch, so Schönauer in der Begründung, habe nicht nachgewiesen werden können, dass der junge Mann das Gotteshaus tatsächlich in Brand setzen wollte.
Der Anschlag hatte damals für bundesweites Aufsehen gesorgt, weil er zunächst rechtsextremistischen Kreisen zugeordnet und als Indiz des Wiederauflebens antisemitischer Tendenzen interpretiert wurde.
Quelle: WZ-Online
Belals Reue stimmte das Gericht milde
Düsseldorf (NRZ). Als er das Urteil vernimmt, schlägt Belal die Hände vor sein Gesicht. Das hat er schon mehrfach getan. Aber während er beim Antrag der Staatsanwältin, die ihn wieder ins Gefängnis schicken will, damit noch eine Träne verdecken wollte, ist es jetzt eine Geste der Erleichterung. Frei. Haftbefehl ausgesetzt. Nicht zurück in den Knast, in dem er drei Monate U-Haft abgesessen hat. Auch der Vater, die Brüder im Saal atmen durch, Belal ist schuldig gesprochen worden, aber nur der Sachbeschädigung, nicht der Brandstiftung.
Zuvor hatte Belal T. (19) genau geschildert und gestanden, was ihn vor die Jugendstrafkammer des Amtsgerichts Düsseldorf gebracht hatte. Wie er am 28. September die Bilder im Fernsehen sieht, die tödlichen Schüsse israelischer Soldaten auf einen Palästinenser und seinen Sohn. Bilder, die ihn wütend machen. Er will ein Zeichen setzen, verabredet sich mit Khalid Z. (20), einem Deutschen marokkanischer Abstammung, auch er Moslem.

Wie sie es zuvor in einem US-Krimi gesehen haben, füllen die beiden Männer am Abend des 3. Oktober zwei Flaschen Köpi und eine Flasche Sprudel mit Benzin aus dem Mofa, rüsten ein Küchentuch zur Lunte um, nehmen die Straßenbahn Richtung Synagoge, laufen das letzte Stück und ändern ihre Pläne, als sie ein paar satte Steine an einer Baustelle finden. Belal nimmt einen der Steine, wirft ihn über die Mauer etwa zwölf Meter weit, trifft das Metall am Rande der Türscheibe, die nicht zersplittert. Die drei Molotow-Cocktails fliegen hinterher, brennen, die Flammen greifen aber nicht um sich. Auch, weil kurz nachdem die beiden Männer getürmt sind, vier junge Leute an der Synagoge vorbeikommen. Eine couragierte Frau setzt über die Zwei-Meter-Mauer und tritt die Flammen aus.
An der Frage, ob der Stein nun geworfen wurde, um die Scheibe zu zertrümmern und den Flammen das Übergreifen auf die Synagoge zu erleichtern, scheiden sich die Geister von Anklage und Verteidigung. Martin Lauppe-Assmann, Belals Anwalt, überzeugt das Gericht schließlich mit dem Argument, dass die Täter ja durchaus die Möglichkeit gehabt hätten, mit weiteren Steinen ihr Vorhaben zu beenden. Wenn sie es denn gewollt hätten.
Das Gericht folgt des Anwalts Logik. So wurde aus versuchter Brandstiftung Sachbeschädigung, so wurde die Strafe von eineinhalb Jahren Jugendhaft zur Bewährung ausgesetzt. Sicherlich auch, weil Belal Reue zeigte. Vor Gericht, "ich wollte nie jemandem weh tun. Das kommt nie wieder vor", als auch gegenüber den Geschädigten. Er hat sich bei der Jüdischen Gemeinde entschuldigt, wird für sie zudem im Rahmen des "Täter-Opfer-Ausgleichs" einen sozialen Dienst leisten.
Selten ist vor einem deutschen Amtsgericht so häufig die Weltpolitik des vergangenen Jahrhunderts aufs Tapet gebracht worden: Das Dritte Reich, die Pogrome, die Gründung Israels, die Vetreibung der Palästinenser, all das fand Einzug in die Argumente der Anwälte. Staatsanwältin Gabriele Hinzen erinnerte den Angeklagten daran, wie viel Angst er unter die Juden in Düsseldorf gebracht habe, auch, wie sehr er das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland geschädigt habe. Den zweiten Vorwurf will Lauppe-Assmann nicht gelten lassen: "Dieses Ansehen wurde ja wohl ursächlich von Deutschen beschädigt. Das sollten wir nicht auf den Rücken eines 19-jährigen abwälzen." Der gewiefte Anwalt findet auch noch den Schlenker zur Tagespolitik: "Ich will ja gar nicht den Außenminister bemühen, aber es gibt ja Beispiele, dass junge Menschen bei ihren ersten politischen Gehversuchen schwere Fehler machen."Belal, der 1981 im jordanischen Amman als Sohn eines PLO-Offiziers geboren wurde und zur Zeit staatenlos ist, droht jetzt die Abschiebung. Seine Duldung ist abgelaufen.
Auch sein Kumpel Khalid Z. saß gestern vor Gericht. Nur kurz, dann wurde sein Verfahren abgetrennt, weil ihm eine weitere Anklage droht. Nur fünf Tage nach dem Anschlag soll Khalid beim Angriff auf die Essener Synagoge zwei Mal mit einer Schreckschusspistole geschossen haben. Sein nächstes Verfahren ist am 4. April.
Nach dem Urteil ist Belal schnell verschwunden. Seine Brüder, sein Vater, der kaum deutsch spricht, einige Verwandte stehen zusammen. Einer sagt: "Er hat Fehler gemacht. Alle machen Fehler. Er hat jetzt dafür gebüßt." Er geht, dreht sich noch mal um: "Eines Tages werden alle Menschen friedlich zusammen leben. Inschalla." Wenn Gott es will. Eine junge Frau neben ihm hat das gehört: "So ein bisschen sollten auch wir dazu beitragen."
Von Matthias Maruhn
Quelle: NRZ-Online
