Politische Strukturen der Jüdischen Gemeinde K.d.ö.R.

Synagoge der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf Die satzungsgemäßen Organe der Gemeinde sind die Gemeindeversammlung, der Gemeinderat und der Vorstand.

Die Gemeindeversammlung, zu der alle stimmberechtigten Mitglieder der Gemeinde eingeladen sind, findet mindestens einmal jährlich statt. Die Gemeindeversammlung entscheidet über Satzungsfragen und erteilt dem Vorstand Entlastung.

Der Gemeinderat - aus 15 Personen bestehend - wird für die Dauer von vier Jahren von allen wahlberechtigten Gemeindemitgliedern gewählt. Er hat unter anderem die Aufgaben, die Geschäftsführung der Gemeinde zu überwachen sowie den Haushalt der Gemeinde festzulegen. Außerdem ist er für die Arbeit der verschiedenen Gemeindeeinrichtungen mitverantwortlich.

Für die Dauer seiner Amtsperiode wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte den aus drei Personen bestehenden Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gemeinde im Rahmen der Richtlinien des Gemeinderates.

Die Jüdische Gemeinde Düsseldorf hat im November turnusgemäß ihren neuen aus 15 Personen bestehenden Gemeinderat für die Dauer von vier Jahren gewählt. In einer konstituierenden Sitzung haben die neuen Gemeinderäte folgende Personen mit der Leitung der Gemeinde beauftragt:

Zusammensetzung des Gemeinderates
Vorstand Gemeinderat
Vorsitzender:
Dr. Oded Horowitz

Vorstandsmitglieder:
Ruth Rubinstein
Frank Müller

Vorsitzender:
Dr. Adrian Flohr

stellv. Vorsitzender:
Dr. Wladislaw Korenblum

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